Ermitteln Sie die zuständigen Behörden (Antragsempfänger BAPersBw Köln vs. Entscheidungsbehörde BAFzA), benötigte Unterlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen nach § 3 Abs. 2 & § 13 KDVG.
UngedientVerfahrensübersicht & Adressen
Ungediente Bürger / Erfasste Personen
Amtlicher Antragsempfänger
BAPersBw – Wehrersatzbehörde – (Köln)
Militärringstraße 1000, 50737 Köln
Entscheidungsbehörde: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Schutzwirkung (§ 3 Abs. 2 / § 13 KDVG)
Bitte wählen Sie in Schritt 2 aus, ob bereits ein konkreter Bescheid vorliegt, um die rechtliche Schutzwirkung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 13 KDVG zu bewerten.
Angaben unvollständig – Keine individuelle Schutzbestätigung ohne Auswahlen.